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Wie gutes Marketing datenschutzkonform angewendet wird

Datenschutz und Marketing

Datenschutz und Marketing

Viele denken beim Thema Marketing an nervige Werbung, unaufgeforderte Spam-E-Mails, Newsletter oder in die Hand gedrückte Flyer in der Fussgängerzone, die gleich im nächsten Mülleimer landen.

Nur Marketing ist nicht gleich Werbung. Die Werbung ist nur ein bestimmter Teil des Marketings. Und wenn dieser Teil zudem nicht gut ausgeführt wird, und datenschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, entsteht leider ein schlechter Ruf. Potenzielle Interessenten werden auf diese Weise in die Flucht geschlagen und das Marketing erreicht mit einem datenschutzrechtlich ungeprüften Vorgehen genau das Gegenteil: kein Interesse an Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens. Ebenso wenig ist Datenschutz gleich der Schutz von Daten. Vielmehr ist es der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht. Alle Vorgaben sind im Bundesdatenschutzgesetz, sowie in vielen weiteren Gesetzen beschrieben. Wer also unaufgefordert oder ohne Zustimmung unfreiwillig an Marketing-Kampagnen teilnimmt, kann schnell den Eindruck gewinnen, das Datenschutz und Marketing nicht zusammenpassen.

Moderner Datenschutz ist mit modernem Marketing sehr gut zu verbinden. Ob es sich um E-Mail-Marketing-Aktionen handelt, um Off Site Marketing, um On Site Marketing, Telefonmarketing oder sonstige Kampagnen – die Freiwilligkeit zur Teilnahme an diesen Aktionen muss gegeben sein. Das fehlende Datenschutzwissen können sich Marketer von Datenschutzexperten holen. Schwierig ist es nur, wenn beim Marketing das Thema Datenschutz überhaupt keine Rolle spielt, denn verantwortlich für den Datenschutz ist und bleibt die Unternehmensführung.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass der rege Austausch mit einem Datenschutz-Experten bzw. einem Datenschutzbeauftragten nicht nur bei aktuellen Fragestellungen sehr hilfreich sein kann. Bei den sogenannten Vorabkontrollen prüft der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens neue Verfahren und informiert die Verantwortlichen über die Ergebnisse. Dabei kann es passieren, dass sehr gut vorbereitete Marketingkampagnen, bei denen personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden, nicht durchgeführt werden können, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.