+49 6201 8725124 info@suhling.biz

Impulsvortrag zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz Baden Württemberg

Impulsvortrag zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung – Datenschutz Baden Württemberg

Datenschutzexperte Peter Suhling in Weinheim an der Bergstrasse spricht vor 80 Teilnehmern.

Zum 82. Mittagstreffen in Weinheim an der Bergstrasse wurden wie jeden Monat Unternehmer aus Weinheim und Umgebung eingeladen. Wie immer gab es Impulsvorträge für die Teilnehmer zu allgemein Themen, ebenso wie zu spezial Themen aus Unternehmenssicht. Begonnen hat Herrn Jens Stuhrmann von der Wirtschaftsförderung Weinheim mit seinem Vortrag. Er berichtete über den Ausbildungszusammenschluss von acht Weinheimer Unternehmen und der Stadt Weinheim, die jetzt schon als eine Erfolgsgeschichte zu betrachten ist. Der Auftritt auf der Messe „Jobs for Future“ in Mannheim war unter dem Titel „Zweiburgen-Talente“ ein voller Erfolg.
Im zweiten Vortrag sprach Michael Abt, Geschäftsführender Gesellschafter der Weinheimer Abt-Mediengruppe, und warb für den „Marketing-Club Rhein-Neckar“ (MCRN). Die Entwicklung neuer Ideen und der Aufbau von Marketing-Wissen sind unter anderem Ziele des Clubs. Herr Abt lud zum dreitägigen Workshop ein, der unter dem Motto „Marketing Hochburg“ geplant ist.

Last but not least – zu guter letzt hielt Herr Peter Suhling seinen Vortrag. Da der Datenschutz für jedes Unternehmen eine wichtige Rolle spielt, sprach Herr Suhling über die zu erwartende EU-Datenschutzgrundverordnung und deren mögliche Folgen. Hier das Zitat aus der Rhein-Neckar-Zeitung vom 11./12. April:

Peter Suhling, Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der ortsansässigen „suhling management consulting“, wagte den „Blick in die Kristallkugel“: Er befasste sich mit der geplanten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Deren Ziele: Transparenz zwischen den europäischen Ländern und ein vereinfachtes Arbeiten mit Datenschutzthemen, da künftig gleiche gesetzliche Grundlagen bestehen und länderspezifische Gesetze entfallen.
Bei Verstößen gegen die Verordnung müssen Unternehmen mit empfindlichen Strafen von bis zu 100 Millionen Euro oder einer Geldstrafe in Höhe von fünf Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Betroffene können Unternehmen zudem wegen „immateriellen Schadens“ verklagen. (Text: Günther Grosch, Foto: Dorn)