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Hier werden die Datenschutzbehörden wieder aktiv. Gegen Verstöße wird jetzt ermittelt.

Bislang wurden Datenschutzbehörden meist erst dann aktiv, wenn sie aufgrund von Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Verstöße aufmerksam gemacht wurden. Präventive Maßnahmen waren dagegen eher die Ausnahme. Das ist weder im Sinne der Nutzer noch der Anbieter, denn diesen drohen bei Bekanntwerden von Datenpannen aufgrund nicht eingehaltener Vorschriften nicht nur Bußgelder, sondern auch ein nicht unerheblicher Ansehens- und Vertrauensverlust.

via Aufsichtsbehörde: automatisierte Suche nach Datenschutzverstößen – Datenschutz – Recht – haufe.de.