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Nach ISO/IEC 27701

Datenschutzmanagement aufbauen!

Mehr als nur höhere Bußgelder

Bei der EU-Datenschutzgrundverordnung geht es für Unternehmen und Organisationen nicht nur um höhere Bußgelder. Ziel der Verordnung ist zum einen, der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union, und zum anderen, der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Aber wie setzen Unternehmen die EU-DSGVO um?

Aufbau

Datenschutzmanagementsystem nach ISO/IEC 27701 aufbauen

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Wirksamkeit

Das Datenschutzmanagementsystem auf Wirksamkeit nach ISO/IEC 27001 prüfen.

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Zertifizieren

Durch Zertifizierungsgesellschaft nach der ISO/IEC 27701 zertifizieren lassen.

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Jan Philipp Albrecht und Peter Suhling in Bremen.

Warum höhere Bußgelder

Unternehmen und Organisationen, die sich bisher nicht um den rechtskonformen Datenschutz gekümmert haben, sollen mit den höheren Bußgelder einen „Anreiz“ erhalten, sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem BDSG-neu zu beschäftigen. Es geht wie immer im Datenschutz um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die geschützt werden sollen.

Diese neue Gesetzesänderung kann zum Anlass genommen werden, den Datenschutz in die Geschäftsprozesse zu integrieren. 

#DSMS

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird ein Datenschutzmanagementsystem für Unternehmen verlangt. Dies leitet sich aus der Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 Absatz 2 EU-DSGVO ab. Weitere Artikel wie Artikel 30, 32, 35 EU-DSGVO lassen auf die Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems schließen. Jetzt anmelden zum Workshop. Weitere Infos >