Mehr als nur höhere Bußgelder
Bei der EU-Datenschutzgrundverordnung geht es für Unternehmen und Organisationen nicht nur um höhere Bußgelder. Ziel der Verordnung ist zum einen, der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union, und zum anderen, der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Aber wie setzen Unternehmen die EU-DSGVO um?
Aufbau
Datenschutzmanagementsystem nach ISO/IEC 27701 aufbauen
Wirksamkeit
Das Datenschutzmanagementsystem auf Wirksamkeit nach ISO/IEC 27001 prüfen.
Zertifizieren
Durch Zertifizierungsgesellschaft nach der ISO/IEC 27701 zertifizieren lassen.
Warum höhere Bußgelder
Unternehmen und Organisationen, die sich bisher nicht um den rechtskonformen Datenschutz gekümmert haben, sollen mit den höheren Bußgelder einen „Anreiz“ erhalten, sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem BDSG-neu zu beschäftigen. Es geht wie immer im Datenschutz um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die geschützt werden sollen.
Diese neue Gesetzesänderung kann zum Anlass genommen werden, den Datenschutz in die Geschäftsprozesse zu integrieren.
#DSMS
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird ein Datenschutzmanagementsystem für Unternehmen verlangt. Dies leitet sich aus der Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 Absatz 2 EU-DSGVO ab. Weitere Artikel wie Artikel 30, 32, 35 EU-DSGVO lassen auf die Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems schließen. Jetzt anmelden zum Workshop. Weitere Infos >