+49 6201 8725124 info@suhling.biz

Frequently asked questions

Finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz, Informationssicherheit und Managementsysteme.

Wie wirksam ist das Tragen von Mund- & Nasen-Schutz?

Der Mund-Nase-Schutz kann die Verbreitung von Viren und Bakterien beim Ausatmen begrenzen. Auch bietet er einen gewissen Schutz vor Krankheiten durch unwillkürliche Berührungen des Gesichts mit den Händen. Ein Mund-Nase-Schutz verhindert jedoch nicht in ausreichendem Maß das Einatmen von Viren und Bakterien. Er entfaltet nur dann eine zusätzliche Schutzwirkung, wenn auch alle anderen Personen in der unmittelbaren Umgebung auch einen Mund-Nase-Schutz tragen.

#45001

Wo finde ich branchenspezifische Informationen?

Die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) sind aufgefordert, bei Bedarf branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Diese finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zudem eine Übersichtsliste der Informationsangebote und Konkretiserungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 veröffentlicht.

#45001

Wie können Betriebes das Hygienekonzept umsetzen?

Im Beschluss Nr. 13 von TOP 2 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.4.2020 wurde festgelegt, dass von jedem Betrieb/Unternehmen ein Hygienekonzept umgesetzt werden muss. Diese Anforderung wird durch Einhaltung der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen der DGUV beschrieben sind, erfüllt. Ein darüber hinausgehendes „Hygienekonzept“ als eigenständiges Dokument ist für Unternehmen und Betriebe nicht erforderlich.

#45001

Welche Aufgaben fallen Betriebsärzten zu in Zeiten einer Pandemie?

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim BMAS hat auf der Homepage eine Anweisung „Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie“ veröffentlicht.

#45001

Wer muss sich an die Regeln des Arbeitsschutzes halten?

Arbeitsschutz-Regelungen sollen gewährleisten, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Bereichen dauerhaft und umfassend gewährleistet sind. Sie gelten für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft. Unter die Beschäftigten fallen alle Arbeitnehmer, aber auch sonstige arbeitnehmerähnliche Personen, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die Beamten, Richter und Soldaten sowie die Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte. Eine Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieben und Nichtgewerbebetrieben gibt es nicht.

Hierzu zählen nicht Heimarbeit Beschäftigte und Angestellte in privaten Haushalten. Nur eingeschränkt gelten die Bestimmungen für Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen.

Die Gesetze richten sich in erster Linie an den Arbeitgeber. Er ist verantwortlich für den Arbeitsschutz und hat für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen (Gefährdungsbeurteilung).

Ein weiterer Anspruch ist die Schaffung einer geeigneten innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Rechte und Pflichten der Beschäftigten werden ebenfalls festgelegt. Sie sollen beim Arbeitsschutz aktiv mitmachen, sich sicher verhalten, festgestellte Gefahren mitteilen und eigene Vorschläge machen.

Durch umfassend gestaltete Bestimmungen wird erreicht, dass sie überall und in allen Branchen gleichermaßen umgesetzt werden können. Auch wird den Betrieben bewusst ein Spielraum für situationangepasste Schutzmaßnahmen gelassen. Dieser Spielraum ist nur dann begrenzt, wenn in den Spezialgesetzen, -verordnungen und -vorschriften zum Arbeitsschutz für bestimmte Situationen oder Gefahrenlagen konkretere Forderungen erhoben werden.

#45001

Was ist eine Arbeitsschutzorganisation?

Eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet den Rahmen für innerbetriebliche Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren im Betrieb garantieren sollen. Ziel ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit durch genaue Planung und optimales Zusammenwirken der Unternehmensleitung und aller Beschäftigten. Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bildet die Grundlage für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Unternehmer u.a. für die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Betrieb sowie für eine geeignete Organisation zur Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen von allen Mitarbeitern geachtet und eingehalten werden. Um dies zu erreichen, sind die Schaffung einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Bereitstellung von Personal und Sachmitteln erforderlich.

Relativ einfach ist die Umsetzung in Kleinbetrieben. Der Unternehmer ist verantwortlich und zugleich zuständig für den Arbeitsschutz. Den Auftrag auf diesem Gebiet kann er, soweit vorhanden, auf Führungskräfte seines Betriebes übertragen. Abweichend davon kann er einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst mit dieser Aufgabe betrauen.

In größeren Betrieben wird die Arbeitsschutzorganisation schiweriger. So besteht z. B. (bei mehr als 20 Beschäftigten) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die den Unternehmer mit ihrem jeweiligen Wissen bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.

Zusammen bilden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Vertreter, der Betriebsarzt sowie der Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte den Arbeitsschutzausschuss, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten sollte.

Fachliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung erteilt auch die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Angebot zur intensiven Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe in allen Fragen des Arbeitsschutzes kann insbesondere zur Ermittlung und Beurteilung betrieblicher Gefährdungen bei der Arbeit (Gefährdungsbeurteilung) wertvolle Beiträge leisten.

Weitere Unterstützung, um Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten, bietet das umfangreiche Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Das Regelwerk besteht aus den derzeitig gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen sowie Grundsätze der DGUV, die Beurteilungsmaßstäbe und Hinweise auf geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten.

#45001

Was genau ist eine Unterweisung?

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Sie über den Schutz und den Gesundheitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Eine solche Unterweisung muss bei Ihrem Arbeitsantritt und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Ein Beispiel: Sie arbeiten an einer großen Maschine. Dann muss Ihnen vorab erklärt werden, wie Sie die Maschine sicher bedienen und Unfälle vermeiden.

Die Unterweisung hilft Ihnen, sich am Arbeitsplatz sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Art und Weise der Unterweisung sowie Ihr Umfang müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und Ihrer Qualifikation stehen. Wichtig ist, dass Ihnen die Inhalte der Unterweisung vollständig klar sind. Zögern Sie also nicht nachzufragen, falls Sie etwas nicht verstehen.

#45001

Gibt es Personen, die besonders geschützt sind?

Teilweise reichen die normalen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für bestimmte Personengruppen nicht aus. Zu ihrer Sicherheit werden deshalb besondere Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote erlassen.

Sind Sie z. B. schwanger oder stillen Sie, gilt für Sie das Mutterschutzgesetz. Es regelt u. a., dass Sie nicht mit schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeiten beauftragt werden dürfen. Auch muss Ihr Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Ihre Gesundheit in besonderer Weise geschützt wird.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz wiederum beinhaltet ein generelles Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren. Als Jugendliche oder Jugendlicher ab 14 Jahren dürfen Sie nur leichte und für Sie geeignete Arbeiten ausführen, z. B. Botengänge oder Nachhilfeunterricht. Und auch im Alter zwischen 15 und 18 Jahren gibt es für Sie noch zahlreiche Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit und gefährlicher Arbeiten.

#45001

Wen kann ich im Betrieb ansprechen?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zur Erledigung von Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 13 (2) kann sie oder er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, diese Erledigungen in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Zudem muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen. Natürlich können Sie bei Fragen auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten direkt ansprechen.

#45001

Welchen Arzt soll ich nach einem Arbeitsunfall aufsuchen?

Wenn Sie nach einem Unfall immer noch nicht arbeiten können oder die Notwendigkeit einer Behandlung länger als eine Woche dauern kann, müssen Sie einen Arzt konsultieren. Der Transportarzt ist normalerweise ein Chirurg. Sie finden relevante Informationen in der Personalabteilung oder im Sicherheitspersonal des Unternehmens, wo Sie den nächsten Arzt kontaktieren können. Andernfalls können Sie den Chirurgen in Ihrer Nähe fragen, welcher Arzt der Berater ist. Lokale Krankenhäuser haben oft solche Ärzte. Anschließend meldete der Transportarzt den Unfall dem zuständigen Fachverband.

#45001

Wenn ich nicht lange arbeiten kann, habe ich spezielle Schutzmaßnahmen, um meine Entlassung aufgrund von Arbeitsunfällen zu verhindern?

Nein. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz. Wenn Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls entlassen werden, kann der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband Leistungen für Ihre Arbeit und Ihr Leben erbringen. Umschulungen, Fortbildungen usw. können durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter des Rehabilitationsmanagements beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie durch diese Maßnahmen.

#45001

Wird der Branchenverband im Falle eines Unfalls weiterhin meinen Lohn zahlen?

Wenn das fortgesetzte Gehalt des Arbeitgebers abgelaufen ist, wird Ihnen der Berufsverband eine Schadensersatzzahlung gewähren. Ihre Krankenkasse zahlt.

#45001

Muss das Unternehmen Ausgaben an BG melden, um die Lohnersatzleistungen zu berechnen?

Sie müssen uns nur eine Gebühr senden, wenn wir Sie ausdrücklich darum bitten. In allen anderen Fällen benötigen wir keine Daten, da die Entschädigung von der Krankenkasse berechnet und gezahlt wird.

#45001

Was ist der Schadensersatz?

Die Entschädigung für Arbeitsunfälle beträgt 80% der normalen Gesamtentschädigung. Sie darf jedoch nicht höher sein als das normale Nettogehalt. Von den Leistungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung abziehen. Infolgedessen lag die Zulage für arbeitsbedingte Verletzungen um etwa 15% unter dem vorherigen Nettogehalt.

#45001

Wie lange wird die Schadensersatzzahlung gezahlt?

Wenn ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt, wird die Schadensersatzleistung eingestellt. Sie können bis zu 78 Wochen bezahlen. Wenn berufliche Tätigkeiten nicht wieder aufgenommen, umgeschult usw. werden können, gelten besondere Bedingungen.

#45001

Wann kann ich eine Unfallrente bekommen?

Wenn die Folgen Ihres Unfalls zu einer Verringerung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20% führen, werden Renten gezahlt. Wenn Sie zwei Versicherungsereignisse haben und der MdE jedes Ereignisses 10% oder mehr beträgt, zahlen Sie für jeden Unfall eine Rente. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne. Die derzeit in Politik und Selbstverwaltung diskutierte Reform der Unfallversicherung kann auch zu Änderungen der Rentengesetze führen. Die bestehende Unfallrente ist von der Reform nicht betroffen.

Zahlen Berufsverbände auch eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden? Nein. Der Gesetzgeber gewährt grundsätzlich keine Entschädigung, da alle Schadensersatzansprüche vom Kapital des Unternehmers beglichen werden. Von der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsvereinigung gezahlte Renten können Gesundheitsschäden und geringere Einkommen ausgleichen. Daher ersetzt es die zivilrechtliche Schmerzkompensation. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer vorsätzlichen Beschädigung kann die Situation anders sein. Obwohl der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband Schmerzen und Leiden in diesen Situationen nicht kompensiert, kann er dennoch eine zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen tragen. Im Falle eines durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Unfalls kann der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband die Person zur Verantwortung ziehen.

#45001

Wird meine Familie bei einem tödlichen Unfall geschützt?

Ja. Berufsverbände zahlen Sterbegeld und Hinterbliebenenrente. Dazu gehören die Witwen- / Frauenrente und die Waisenrente.

#45001

Wer ist gegen arbeitsmedizinische Gefahren geimpft?

In vielen Fällen müssen Mitarbeiter geimpft werden, um Krankheiten vorzubeugen, die durch besondere Risiken bei der Arbeit verursacht werden, z. B. wenn sie in tropische Länder reisen oder im Gesundheitswesen arbeiten. Der Unternehmer muss die Kosten dieser Schutzmaßnahmen aufgrund der Arbeit tragen, da er für die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz über soziale Sicherheit, dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Vorschriften über biologische Arbeitsstoffe verantwortlich ist. Unternehmer dürfen den Arbeitnehmern die Kosten solcher Schutzmaßnahmen nicht auferlegen.

#45001

Muss ich für die Medikamente aufgrund von Arbeitsunfällen bezahlen?

Nein, es ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich.

#45001

Wie sieht die Prävention im Arbeitsschutz aus?

Prävention umfasst alle Maßnahmen, die dem beschäftigtem ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann zum Beispiel ein ergonomischer Arbeitsplatz sein, der Schutz an Maschinen, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch das Bereitstellen von einer Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen gelten als Präventionsmaßnahmen

#45001

Warum sollte man Prävention im Bereich Arbeitsschutz betreiben? Lohnt sich das?

Die Investition, auch die in Mitarbeiter macht sich auch betriebswirtschaftlich bemerkbar. Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten ein gesundes und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen. Jede arbeitsbedingte Erkrankung und jeder Arbeitsunfall bringen nicht nur ihren Mitarbeitern Leid, sondern es bedeutet für das Unternehmen Ausfallzeiten und die Störung des Betriebsablaufes.

#45001

Muss ich als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes, dass eine Gefährdungsbeurteilung zu machen ist. Sie tragen als Unternehmer/in oder vorgesetzte Person Verantwortung für die Risiken im Betrieb. Daher sollten sie diese kennen, beurteilen und minimieren.

#45001

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Diese Beurteilung kann in mehreren ausführlichen Schritten geschehen und gehört zu meinen tagtäglichen Aufgaben. Sprechen Sie mich bitte an.

#45001

Welche Gefährdungsfaktoren gibt es?

Dazu zählen unter anderem:
– mechanische Gefährdungen
– elektrische Gefährdungen
– Gefährdungen durch Gefahrstoffe
– Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
– Brand- und Explosionsgefährdungen
– thermische Gefährdungen
– Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
– Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
– Gefährdung durch physische Belastungen/Arbeitsschwere
– Gefährdung durch psychische Faktoren

Wer überwacht, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird?

Gewerbeaufsicht

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

#45001

Ich habe Fragen zum Thema Arbeitsschutz. Wohin kann ich mich wenden?

Für Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz stehen ich und mein Team für Fragen bereit.

#45001

Gibt es Personengruppen, die besonders geschützt werden?

Zum Schutz bestimmter Personengruppen werden Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote erlassen, wenn die Maßnahmen des normalen Arbeitsschutzes nicht ausreichen. Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz regeln für schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote. Aber auch Vorschriften der DGUV und behördliche Arbeitsschutzvorschriften enthalten hierüber Angaben.

Das Mutterschutzgesetz gibt Müttern vor und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. So enthält es ein generelles Beschäftigungsverbot in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung, das die werdende Mutter allerdings durch ausdrückliche Erklärung aufheben kann, sowie in den ersten acht, unter Umständen sogar zwölf Wochen nach der Entbindung.

Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen oder bestimmten gefährlichen Arbeiten beauftragt werden. Ihre Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit in besonderer Weise geschützt wird. Es müssen Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen vorhanden sein. Kurze Arbeitsunterbrechungen müssen möglich sein, falls die Arbeit ständig im Sitzen ausgeführt wird. Ferner gibt es Beschränkungen der Arbeitszeit, der Akkord- und Nachtarbeit und einen Anspruch auf Erziehungsurlaub.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz bestimmt, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr und Vollzeitschulpflichtige grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen nur leichte und für sie geeignete Arbeiten ausüben (z. B. Dienstleistungen in privaten Haushalten, wie Nachhilfeunterricht, Botengänge, Betreuung von Kleinkindern). Erlaubt sind auch gelegentliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft, bei bestimmten kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und im Rahmen des Betriebspraktikums während der Schulzeit. Für die Arbeit von Jugendlichen vom 15. bis zum 18. Lebensjahr legt das Gesetz zahlreiche Beschränkungen bezüglich Arbeitszeit, Akkordzeit, Arbeiten unter Tage und gefährlicher Arbeiten fest.

Jugendliche dürfen z. B. keine Dampf- und Verbrennungskraftmaschinen sowie Triebwerke bedienen und warten; sie dürfen nicht an Zieh- und Verseilmaschinen der Drahtindustrie, an bestimmten Druck- und Holzbearbeitungsmaschinen, an bestimmten Pressen, in Walzwerken, in Stahlwerken und in Laserbereichen beschäftigt werden. Sie dürfen außerdem nicht mit Explosivstoffen und anderen gefährlichen Stoffen umgehen. Meistens werden solche Arbeiten für Jugendliche über 16 Jahre nur erlaubt, wenn es die Berufsausbildung erfordert und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sichergestellt ist.

Besondere Beschäftigungsbeschränkungen gibt es auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Jugendliche und werdende Mütter dürfen sich nicht in Kontrollbereichen, in denen radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen vorhanden sind, aufhalten.

#45001

Was versteht man unter dem Begriff „Arbeitsschutzorganisation“?

Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet den Rahmen für innerbetriebliche Maßnahmen, die die Sicherheit der Beschäftigten vor den Betriebsgefahren gewährleisten sollen. Ziel ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit innerhalb der Arbeit mittels spezifische Planung und optimales Zusammenwirken der Unternehmensleitung und aller Beschäftigten. Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bildet die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Unternehmer u.a. für die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Betrieb wie genauso für eine geeignete Organisation zur Umsetzung solcher Maßnahmen verantwortlich ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen von allen Mitarbeitern beachtet und eingehalten werden. Um dies zu erreichen, sind die Schaffung einer passenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Zurverfügungstellung von Personal und Sachmitteln obligatorisch.

Relativ problemlos ist die Umsetzung in Kleinbetrieben. Der Unternehmer ist verantwortlich und zugleich verantwortlich für den Arbeitsschutz. Seine Pflichten auf diesem Gebiet kann er, soweit vorhanden, auf Führungskräfte seines Betriebes übertragen. Anderenfalls kann er einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Service mit solcher Aufgabe betrauen.

In größeren Betrieben wird die Arbeitsschutzorganisation komplexer. So besteht z. B. (bei mehr als 20 Beschäftigten) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte ebenso Fachkräfte für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die den Unternehmer mit ihrem betreffenden Fachwissen innerhalb seinen Arbeitsschutzmaßnahmen assistieren.

Zusammen bilden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Vertreter, der Betriebsarzt sowohl der Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte den Arbeitsschutzausschuss, der jedenfalls einmal im Vierteljahr zusammentreten sollte.

Sachkundige Beratung und Unterstützung in allen Anliegen der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung erteilt ebenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Angebot zur intensiven Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe in allen Anliegen des Arbeitsschutzes kann im Besonderen zur Ermittlung und Beurteilung betrieblicher Gefährdungen binnen der Arbeit (Gefährdungsbeurteilung) wertvolle Beiträge leisten.

Weitere Hilfen, um Arbeitsplätze gesund und gewiss zu gestalten, offeriert das umfassende Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Das Regelwerk besteht aus den derzeitig gültigen Vorschriften, Regeln, Fakten wie ebenso Grundsätze der DGUV, die Beurteilungsmaßstäbe und Tipps und Tricks auf geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten.

#45001

Was genau ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Eine solche Unterweisung muss bei Ihrem Arbeitsantritt und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Ein Beispiel: Sie arbeiten an einer Maschine. Dann muss Ihnen im Vorfeld erklärt werden, wie Sie die Maschine sicher bedienen und Unfälle vermeiden.

Die Unterweisung hilft Ihnen, sich am Arbeitsplatz sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Art und Weise der Unterweisung sowie der Umfang müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und Ihrer Qualifikation stehen. Wichtig ist, dass Ihnen die Inhalte der Unterweisung vollständig klar sind. Zögern Sie also nicht nachzufragen, falls Sie etwas nicht verstehen.

#45001

Ist der SARS-Covid-2 Arbeitsschutzstandard verbindlich?

Im Fall einer Pandemie ist die Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen eine staatliche Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Auf betrieblicher Ebene ist die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Beschäftigten. Die Infektionsgefährdung wird damit ein Teil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers zur betrieblichen Pandemieprävention. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Wahl und Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie z.B. zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern.

Er ist zugleich Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Begleitung und Beobachtung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen.

#45001

Wie können Betriebe das Hygienekonzept umsetzen?

Im Beschluss Nr. 13 von TOP 2 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ der Onlinekonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.4.2020 wurde festgelegt, dass von jedem Unternehmen ein Hygienekonzept umgesetzt werden muss. Diese Anforderung wird durch Einhaltung der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen der DGUV beschrieben sind, erfüllt. Ein darüber hinausgehendes „Hygienekonzept“ als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.

 

#45001

Wo finde ich eine Übersicht der branchenspezifischen Vorschriften?

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) sind aufgefordert, bei Bedarf branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Diese finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zudem eine Übersichtsliste der Informationsangebote und Konkretisierungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 veröffentlicht.

#45001

Wie hoch ist die Wirksamkeit von einem Mund-Nasen-Schutz?

Der Mund-Nase-Schutz kann die Verbreitung von Keimen beim Ausatmen begrenzen. Auch bietet er einen gewissen Schutz vor Infektionen durch unwillkürliche Berührungen des Gesichts mit den Händen. Ein Mund-Nase-Schutz verhindert jedoch nicht in ausreichendem Maß das Einatmen von Keimen. Er entfaltet nur dann eine zusätzliche Schutzwirkung, wenn auch alle anderen Personen in der unmittelbaren Umgebung ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz tragen.

 

#45001

Darf man im Auto einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Ein Mund-Nase-Schutz ist immer dann zu tragen, wenn keine physische Maßnahme (z.B. Plexiglasabtrennung) getroffen werden kann, die ausreichenden Infektionsschutz gewährleistet, oder der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen verschiedenen Personen nicht eingehalten werden kann. Dies ist der Fall, wenn mehrere Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, zusammen in einem geschlossenen Fahrzeug fahren. Mund-Nase-Schutz muss in diesem Fall von allen Fahrzeuginsassen einschließlich des Kraftfahrzeugführers getragen werden.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur fällt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes durch den Kraftfahrzeugführer zur Verhinderung einer Übertragung des Virus Sars-CoV-2 bei Einhaltung der nachstehenden Bedingungen nicht unter das sogenannte „Verschleierungsverbot“ des § 23 Absatz 4 StVO:

Nach § 23 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen („Blitzerfoto“) gewährleisten. Sie verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kann, insbesondere in Kombination mit einer Sonnenbrille oder Kopfbedeckung, zwar wesentliche, zur Identitätsfeststellung erforderliche Gesichtsmerkmale verdecken. In diesem Fall können aber die Kontrollbehörden der Länder die Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips in Betracht ziehen und von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen. Die Polizeien der Länder sind bereits entsprechend sensibilisiert, so zu verfahren, wenn der Mund- und Nasenschutz – wie derzeit – legitimen Zwecken von beträchtlichem Gewicht (Gesundheitsschutz, Sars-CoV-2-Virus) dient. Nur bei offensichtlicher Nutzung der Masken, um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen (z. B. Raser), werden weiterhin Bußgelder verhängt.

#45001

Wie kann man Beschäftigte vor Corona schützen?

Der Schutz von Beschäftigten, die bedingt durch ihre Tätigkeit mit SARS-CoV-2 umgehen (beispielsweise mit Proben im Labor oder Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich infizierter oder verdächtiger Personen), richtet sich nach der Biostoffverordnung und insbesondere den technischen Regeln TRBA 100 und 250. Hier werden spezifische Schutzmaßnahmen beschrieben. Außerdem ist arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten. SARS-CoV-2 ist als biologischer Arbeitsstoff in die Risikogruppe 3 eingestuft. Für diagnostische Laboratorien gilt ein gestuftes Verfahren entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vom 19.02.2020.

Der Schutz aller anderen Beschäftigten, bei deren Tätigkeit der Kontakt zu infizierten Personen nicht ausgeschlossen werden kann (beispielsweise in Bereichen mit Publikumsverkehr oder mit Kontakt zu einer Vielzahl von Menschen) richtet sich nach dem Pandemieplan der jeweiligen Landesregierung. Für Tätigkeiten bei denen eine Gefährdung von Beschäftigten durch Kontakt zu infizierten Personen nicht ausgeschlossen werden kann, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeit vor, die erforderlichen Schutzmaßnahmen aus dem Pandemieplan durch ordnungsbehördliche Anordnung durchzusetzen. Adressat der Anordnungen unter anderem in Form von Erlassen ist auch der Arbeitgeber. Bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen (sogenannte betriebliche Pandemieplanung) kann der Arbeitgeber sich fachlich von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen (vgl. Kapitel 8.3 des Nationalen Pandemieplans Teil 1).

#45001

Haben Betriebsärzte besondere Aufgaben während der Pandemie?

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim BMAS hat auf seiner Homepage ein Thesenpapier „Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie“ veröffentlicht.

 

#45001

Ist man verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge bereitzustellen und welche Vorsichtsmaßnahmen gelten da?

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelten im Fall einer Pandemie dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede Arztpraxis; diese ergeben sich aus dem Pandemieplan und Anordnungen des Bundes und der Länder. Als Lösung könnten in der Notsituation arbeitsmedizinische Vorsorgen auch telefonisch durchgeführt werden. Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund.

#45001

Gilt der Arbeitsschutz weiter in der Pandemie?

Überall, wo sich Personen begegnen, kann das Infektionsrisiko steigen – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Um dies auch in der Arbeitswelt zu verhindern, sind zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind notwendig, die dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst werden.

#45001

Was bringen Sozialpartnerschaften und wozu brauche ich Arbeitsschutzexperten?

Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Erstellung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.

#45001

Welche allgemeinen Maßnahmen können zur Kontaktreduktion im Betrieb getroffen werden?

  1. Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sollen auf das notwendige Minimum reduziert werden.
  2. Bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen muss eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person gegeben sein. Generell sollten Zusammenkünfte mehrerer Personen nach Möglichkeit aber durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie ersetzt werden.
  3. Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind diese in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Darüber hinaus soll zeitversetztes Arbeiten ermöglicht werden, sofern die betrieblichen Gegebenheiten das zulassen.

Benötige ich ein betriebliches Hygienekonzept?

Der Arbeitgeber muss ein Hygienekonzept bereitstellen, in dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt sind und umgesetzt werden. Dieses Konzept muss für alle Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

Besonders gilt dies für die Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit nach einer behördlich angeordneten Schließung oder Beschränkung.

Gelten die Regeln der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung unabhängig von der Unternehmensgröße?

Die Regelungen in dieser Verordnung haben das Ziel, das Risiko einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und alle Beschäftigten zu schützen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

In § 2 Absatz 6 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung festgelegte Einteilung der Beschäftigten in feste Arbeitsgruppen gilt erst ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 10.

Warum ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verbindlicher als die Arbeitsschutzregel zu SARS-CoV-2?

Die Verordnung und die Arbeitsschutzregel greifen ineinander und ergänzen sich gegenseitig. Zusätzlich ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eine verbindliche Rechtsvorschrift.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt den Betrieben mehr Spielraum bei der Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel entfaltet eine Vermutungswirkung, d.h. bei Einhaltung der dort beschriebenen Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, die gestellten Arbeitsschutzanforderungen jeweils zu erfüllen. Er kann jedoch auch andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen.

Bis wann müssen die Maßnahmen der SARS-CoV-2 Verordnung umgesetzt werden?

Die erste Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 22.01.2021 verkündet und ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. Die aktualisierte Version wurde am 12. März 2021 verkündet und trat am 13. März 2021 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.

Muss ich im Homeoffice auch den Arbeitsschutz beachten?

Auch bei der Arbeit im Homeoffice findet das Arbeitsschutzgesetz Anwendung.

Darf ich Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen im Homeoffice bearbeiten?

Ja. Allerdings müssen auch im Homeoffice die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Es muss sichergestellt sein, dass niemand unbefugt Daten oder Unterlagen einsehen kann.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es noch, wenn keine Masken getragen werden können?

In bestimmten Bereichen wie zum Beispiel Sport und darstellende Künste sind unmittelbare Personenkontakte unvermeidlich. Auch das Tragen von Gesichtsmasken ist hier nicht immer möglich. Für diese Bereiche existieren bereits Hygienekonzepte mit spezifischen  Maßnahmen zur Kontaktreduzierung incl. Teststrategien, die mit den zuständigen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern abgestimmt wurden. Diese Hygienekonzepte können weiterhin angewendet werden und ggf. kann auf diese auch in anderen Bereichen zurückgegriffen werden.

Wer achtet darauf, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung eingehalten wird?

Die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung obliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz den Arbeitsschutzbehörden der entsprechenden Bundesländer (§22 ArbSchG).

Sie beraten die Betriebe, geben Tipps zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Arbeitgeber haben den Arbeitsschutzbehörden auf Verlangen die für eine wirksame Aufsicht erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern dies unter den Bedingungen des notwendigen Infektionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf einzuhaltende Kontaktbeschränkungen möglich ist, kann die Einhaltung der Verordnung auch durch Besichtigungen im Betrieb kontrolliert werden. Die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger haben ebenfalls nach § 17 SGB VII auf die Einhaltung der Verordnung hinzuwirken und können so die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben unterstützen.

Die zuständigen Behörden können die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße notfalls auch ahnden

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne des Gesetzes. Gemäß § 13 (2) kann sie oder er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, diese Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Außerdem muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen. Natürlich können Sie bei Fragen auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten direkt ansprechen.