Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim BMAS hat auf seiner Homepage ein Thesenpapier „Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie“ veröffentlicht. #45001Der Schutz von Beschäftigten, die bedingt durch ihre Tätigkeit mit SARS-CoV-2 umgehen (beispielsweise mit Proben im Labor oder Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich infizierter oder verdächtiger Personen), richtet sich nach der Biostoffverordnung und...Ein Mund-Nase-Schutz ist immer dann zu tragen, wenn keine physische Maßnahme (z.B. Plexiglasabtrennung) getroffen werden kann, die ausreichenden Infektionsschutz gewährleistet, oder der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen verschiedenen Personen nicht eingehalten...Der Mund-Nase-Schutz kann die Verbreitung von Keimen beim Ausatmen begrenzen. Auch bietet er einen gewissen Schutz vor Infektionen durch unwillkürliche Berührungen des Gesichts mit den Händen. Ein Mund-Nase-Schutz verhindert jedoch nicht in ausreichendem Maß das...Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) sind aufgefordert, bei Bedarf branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Diese finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Die Deutsche...