Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes müssen Webseiten-Betreiber technologische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technologie ergreifen, um ebenso nicht erlaubte Zugriffe auf ihre technischen Organisationen zu vermeiden. Das BSI stellt häufig...Das IT-Sicherheitsgesetz umfasst mehrere Personenkreise: Für Betreiber von Webangeboten wie exemplarisch Online-Shops gelten mit Inkrafttreten fortan erhöhte Erfordernisse an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Kundendaten und der von...Ihre Meldung wird vertraulich behandelt, gem. § 8d BSIG ist die Weitergabe an Dritte eingeschränkt. Das BSI darf nur dann Auskünfte erteilen, wenn dadurch die Sicherheitsinteressen des Betreibers gewahrt bleiben und seinen schutzwürdigen Interessen nichts...