Die Datenschutz-Grundverordnung gilt allgemein für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Details regeln die Artikel 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung. Sowohl öffentliche (Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform) als...Unternehmen haben angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter und Dritte vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Die verpflichtende Abfrage von Daten aller Mitarbeiter von Informationen zu Reisezielen und Reisezeiten, Gesundheitszuständen oder gar die...Maßstab jeder Datenverarbeitung ist weiterhin die Erforderlichkeit für die vorgenannten Zwecke (Gesundheitsschutz der Angestellten und Bediensteten sowie die Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten) und die Orientierung am Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1...Der Unternehmensinhaber muss die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlichen. Dies kann z. B. auf der Homepage geschehen. Zudem muss er diese Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde mitteilen (Art. 37 Abs. 7 DS-GVO). Die Mitteilung gegenüber der...Direkt bei Erhebung der Daten beim Betroffenen. Dies kann zum Beispiel bei der Bestellung eines Newsletters sein, oder auf einem Personalbogen bei der Einstellung eines Mitarbeiters. #dsgvo13...