Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. nach AO, HGB) gehen datenschutzrechtlichen Löschpflichten vor. Soweit solche Aufbewahrungsfristen bestehen, dürfen personenbezogene Daten nicht gelöscht werden (Art. 17 Abs. 3 lit. b DS-GVO). #dsgvo17 #dsgvo...Ein Widerruf der Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten kann jederzeit, formlos und ohne Kündigungsfrist erfolgen. #dsgvo07 #dsgvo17 #gdpr07 #gdpr17