Das Verarbeitungsverzeichnis bzw. „das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ muss vom Unternehmer auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden, damit die Verarbeitungsvorgänge anhand des Verzeichnisses kontrolliert werden können (Art. 30 Abs. 4 DS-GVO,...…Als Faustregel lassen sich zu den mit Interessenkonflikten einhergehenden Positionen solche des leitenden Managements (wie etwa Leiter des Unternehmens, Leiter des operativen Geschäftsbereichs, Finanzvorstand, leitender medizinischer Direktor, Leiter der...