Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DS-GVO festgelegt. Der Datenschutzbeauftragte muss über datenschutzrechtlichen Pflichten unterrichten und beraten, die Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO und des BDSG-neu überwachen, die Mitarbeiter schulen und...An den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. #dsgvo39 #gdpr39