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    Ich gehe von der Ausnahme aus, und zwar von Modellagenturen, bei denen mit den Abbildungen der Models unmittelbar Geld verdient wird und bei denen die Darstellung der Person selbst Vertragsgegenstand ist. In diesen Konstellationen ist klar geregelt, dass Bild- und Videoaufnahmen Teil der arbeitsvertraglichen Leistung sind. In den meisten anderen Unternehmungen ist das jedoch nicht der Fall. Mitarbeiter werden für fachliche Tätigkeiten eingestellt, für Wissen, Erfahrung und Arbeitsleistung, nicht für ihr äußeres Erscheinungsbild oder ihre mediale Verwertbarkeit. Dennoch ist in der Praxis zu beobachten, dass Marketingabteilungen versuchen, möglichst jeden Mitarbeiter als Marketingobjekt zu nutzen, sei es auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Imagefilmen oder auf Recruiting-Plattformen. Diese Vermischung von Arbeitsleistung und Außendarstellung erfolgt häufig ohne ausreichende rechtliche Reflexion und ohne Sensibilität für die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.

    Das Problem beginnt dort, wo angenommen wird, dass das Arbeitsverhältnis automatisch auch die Nutzung von Bildern und Videos umfasst. Diese Annahme ist rechtlich nicht haltbar. Bild- und Videoaufnahmen von Mitarbeitern stellen personenbezogene Daten dar und unterliegen dem Datenschutzrecht sowie dem Recht am eigenen Bild. Ohne eine tragfähige Rechtsgrundlage ist eine Veröffentlichung unzulässig. In vielen Unternehmen fehlt es jedoch an klaren Prozessen, sauberen Dokumentationen und einer nachvollziehbaren Trennung zwischen freiwilliger Zustimmung und faktischem Erwartungsdruck. Mitarbeiter fühlen sich nicht selten verpflichtet, mitzuwirken, weil sie negative Konsequenzen fürchten oder weil die Anfrage „nebenbei“ gestellt wird. Eine Einwilligung, die unter solchen Umständen erfolgt, ist rechtlich angreifbar. Hinzu kommt, dass Einwilligungen oft mündlich, pauschal oder gar nicht dokumentiert werden und im Streitfall nicht belegbar sind.

    Die Lösung liegt in einem strukturierten, transparenten und respektvollen Umgang mit Bild- und Videoveröffentlichungen. Für jede Nutzung von Mitarbeiterabbildungen sollte eine schriftliche, freiwillige und informierte Einwilligung eingeholt werden, die den konkreten Zweck, die Medien, die Reichweite und die Dauer der Nutzung klar beschreibt. Diese Einwilligung muss dokumentiert und jederzeit nachweisbar sein. Ebenso wichtig ist es, Mitarbeitern realistisch die Möglichkeit einzuräumen, einer Veröffentlichung zu widersprechen oder eine erteilte Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen, soweit dies praktisch umsetzbar ist. Unternehmen sollten zudem alternative Darstellungsformen nutzen, etwa Stockmaterial, Illustrationen oder anonymisierte Szenen, um den Druck auf Beschäftigte zu reduzieren. Wer Mitarbeiter nicht als Models behandelt, sondern als Menschen mit eigenen Rechten, reduziert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig Vertrauen und Unternehmenskultur nachhaltig.

    Guter Datenschutz kann so einfach sein.

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