Ja. Allerdings müssen auch im Homeoffice die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Es muss sichergestellt sein, dass niemand unbefugt Daten oder Unterlagen einsehen kann.
Neueste Beiträge
- Silent Breach: EchoLeak und das Ende der traditionellen E-Mail-Sicherheit
- Erstes Überwachungsaudit nach ISO/IEC 27001: ISMS auf dem Prüfstand in idyllischem Herbstein
- Vortrag: Aus Artikel 35 DSGVO und der ISO 42005: Datenschutz- und KI-Folgenabschätzung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Risikoanalyse in Berlin
- ERFA: Antikorruption im Fokus – Kölner Auditoren-ERFA zur ISO 37001 liefert interessante Einblicke 💡
- Compliance in der Forschung – Doppelfinanzierung entdeckt 🔒