Dieses Gesetz ist am 25.07.2015 in Kraft getreten und gilt für folgenden Personenkreis:
– Online-Shops und andere Betreiber von Webangeboten
– Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung und Wasser Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Gesundheit und Betreiber von Kernkraftwerken.
Als Betreiber können Sie in entsprechenden Rechtsverordnungen prüfen, ob sie in diesen Kreis fallen. Der Versorgungsgrad wird für jede Kategorie im jeweiligen Bereich anhand von Schwellenwerten bestimmt. In der Regel beträgt dieser 500.000 versorgte Personen.
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