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    Ja, für öffentliche Schulen gelten Aufbewahrungsfristen für alle gespeicherten Daten sowohl in digitaler als auch in analoger Form.
    Die Löschung der personenbezogenen Daten haben folgende Aufbewahrungsfristen:
    – Schülerkarteikarten/-listen: 50 Jahre nach Verlassen der Schule
    – Abschlusszeugnisse: 50 Jahre nach Verlassen der Schule
    – Klassenbücher: 5 Jahre nach Ablauf des Schuljahres
    – Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos: 5 Jahre nach Veröffentlichung
    – Klassenarbeiten: nach Ende des nächsten Schuljahres
    – Notenübersicht: nach Ende des nächsten Schuljahres
    – Prüfungsunterlagen: 5 Jahre nach Feststellung des Prüfungsergebnisses
    – Personenbezogene Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten, die im Besitz von Lehrkräften sind: nach Ende des nächsten Schuljahres

    Im Laufe dieser Aufbewahrungsfristen hat die Schulleitung die Pflicht des Schutzes der personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff.