Ja, für öffentliche Schulen gelten Aufbewahrungsfristen für alle gespeicherten Daten sowohl in digitaler als auch in analoger Form.
Die Löschung der personenbezogenen Daten haben folgende Aufbewahrungsfristen:
– Schülerkarteikarten/-listen: 50 Jahre nach Verlassen der Schule
– Abschlusszeugnisse: 50 Jahre nach Verlassen der Schule
– Klassenbücher: 5 Jahre nach Ablauf des Schuljahres
– Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos: 5 Jahre nach Veröffentlichung
– Klassenarbeiten: nach Ende des nächsten Schuljahres
– Notenübersicht: nach Ende des nächsten Schuljahres
– Prüfungsunterlagen: 5 Jahre nach Feststellung des Prüfungsergebnisses
– Personenbezogene Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten, die im Besitz von Lehrkräften sind: nach Ende des nächsten Schuljahres
Im Laufe dieser Aufbewahrungsfristen hat die Schulleitung die Pflicht des Schutzes der personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff.