Sobald eine IT-Störung erkannt wurde, ist diese unverzüglich dem BSI zu melden. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse sind vollständig zu melden. Allerdings gilt für die Erstmeldung: Schnelligkeit vor Vollständigkeit. Sollten noch Informationen fehlen, bzw. diese erst später bekannt werden, ist eine Folgemeldung zu machen. Nach der vollständigen Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen, ist eine Abschlussmeldung abzugeben. Mit dieser Meldung ist die Meldepflicht seitens des Betreibers gegenüber dem BSI vollständig erfüllt.
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