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    In den letzten Jahren stieg ständig die Anzahl der Arbeitsplätze die aus dem Büroraum nach Hause verlagert werden. Sei es komplett oder nur teilweise im Rahmen neuer Arbeitszeitmodelle. Um den technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit zu entsprechen, sind dazu jedoch einige Maßnahmen umzusetzen.

    Kein Telearbeitsplatz ohne schriftliche Vereinbarung

    Als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sollte unbedingt darauf achten werden, dass die Tätigkeit am Heimarbeitsplatz schriftlich (Betriebs-/Dienstvereinbarung) vereinbart ist. In einer solchen Vereinbarung wird der Umfang der alternierenden Telearbeit aber auch die räumlichen und technischen Voraussetzungen genau geregelt. Der Heimarbeitsplatz ist dabei genauso zu behandeln, wie der Büroarbeitsplatz in der Firma!

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