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    Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes, dass eine Gefährdungsbeurteilung zu machen ist. Sie tragen als Unternehmer/in oder vorgesetzte Person Verantwortung für die Risiken im Betrieb. Daher sollten sie diese kennen, beurteilen und minimieren.

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