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Als kritische Infrastruktur gilt eine Anlage, sobald sie den Schwellenwert erreicht oder darüber liegt. Dieser Schwellenwert ergibt sich aus der BSI-KritisV der entsprechenden Anlagenkategorie. Sie beziehen sich auf die Regelschwelle von 500.000 versorgten Personen – dies ist aber nur eine Orientierungsgröße und wird nicht zu einer konkreten Bemessung herangezogen.

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