Wenn die Folgen Ihres Unfalls zu einer Verringerung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20% führen, werden Renten gezahlt. Wenn Sie zwei Versicherungsereignisse haben und der MdE jedes Ereignisses 10% oder mehr beträgt, zahlen Sie für jeden Unfall eine Rente. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne. Die derzeit in Politik und Selbstverwaltung diskutierte Reform der Unfallversicherung kann auch zu Änderungen der Rentengesetze führen. Die bestehende Unfallrente ist von der Reform nicht betroffen.
Zahlen Berufsverbände auch eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden? Nein. Der Gesetzgeber gewährt grundsätzlich keine Entschädigung, da alle Schadensersatzansprüche vom Kapital des Unternehmers beglichen werden. Von der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsvereinigung gezahlte Renten können Gesundheitsschäden und geringere Einkommen ausgleichen. Daher ersetzt es die zivilrechtliche Schmerzkompensation. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer vorsätzlichen Beschädigung kann die Situation anders sein. Obwohl der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband Schmerzen und Leiden in diesen Situationen nicht kompensiert, kann er dennoch eine zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen tragen. Im Falle eines durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Unfalls kann der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband die Person zur Verantwortung ziehen.
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