Gemäß Artikel 4 DSGVO sind es sämtliche Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person betrachtet, die einfach oder indirekt, speziell mit Hilfe Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder vielerlei speziellen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, ökonomischen, kulturellen oder sozialen Identität jener natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Beispiele für personenbezogene Daten sind E-Mail-Adresse, Kontonummer, Augenfarbe, Kleidergröße, IP-Adresse, KFZ-Kennzeichen, Arbeitszeugnisse und viele Weitere.
Besondere personenbezogene Daten sind Fakten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, ebenso die Verarbeitung von genetischen Wissen, biometrischen Fakten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Informationen zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
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