Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Eine solche Unterweisung muss bei Ihrem Arbeitsantritt und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Ein Beispiel: Sie arbeiten an einer Maschine. Dann muss Ihnen im Vorfeld erklärt werden, wie Sie die Maschine sicher bedienen und Unfälle vermeiden.
Die Unterweisung hilft Ihnen, sich am Arbeitsplatz sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Art und Weise der Unterweisung sowie der Umfang müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und Ihrer Qualifikation stehen. Wichtig ist, dass Ihnen die Inhalte der Unterweisung vollständig klar sind. Zögern Sie also nicht nachzufragen, falls Sie etwas nicht verstehen.
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