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Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Sie über den Schutz und den Gesundheitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Eine solche Unterweisung muss bei Ihrem Arbeitsantritt und danach mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Ein Beispiel: Sie arbeiten an einer großen Maschine. Dann muss Ihnen vorab erklärt werden, wie Sie die Maschine sicher bedienen und Unfälle vermeiden.

Die Unterweisung hilft Ihnen, sich am Arbeitsplatz sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Art und Weise der Unterweisung sowie Ihr Umfang müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und Ihrer Qualifikation stehen. Wichtig ist, dass Ihnen die Inhalte der Unterweisung vollständig klar sind. Zögern Sie also nicht nachzufragen, falls Sie etwas nicht verstehen.

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