Die Entschädigung für Arbeitsunfälle beträgt 80% der normalen Gesamtentschädigung. Sie darf jedoch nicht höher sein als das normale Nettogehalt. Von den Leistungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung abziehen. Infolgedessen lag die Zulage für arbeitsbedingte Verletzungen um etwa 15% unter dem vorherigen Nettogehalt.
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