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    Eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet den Rahmen für innerbetriebliche Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren im Betrieb garantieren sollen. Ziel ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit durch genaue Planung und optimales Zusammenwirken der Unternehmensleitung und aller Beschäftigten. Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bildet die Grundlage für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen
    Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Unternehmer u.a. für die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Betrieb sowie für eine geeignete Organisation zur Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen von allen Mitarbeitern geachtet und eingehalten werden. Um dies zu erreichen, sind die Schaffung einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Bereitstellung von Personal und Sachmitteln erforderlich.

    Relativ einfach ist die Umsetzung in Kleinbetrieben. Der Unternehmer ist verantwortlich und zugleich zuständig für den Arbeitsschutz. Den Auftrag auf diesem Gebiet kann er, soweit vorhanden, auf Führungskräfte seines Betriebes übertragen. Abweichend davon kann er einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst mit dieser Aufgabe betrauen.

    In größeren Betrieben wird die Arbeitsschutzorganisation schiweriger. So besteht z. B. (bei mehr als 20 Beschäftigten) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die den Unternehmer mit ihrem jeweiligen Wissen bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.

    Zusammen bilden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Vertreter, der Betriebsarzt sowie der Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte den Arbeitsschutzausschuss, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten sollte.

    Fachliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung erteilt auch die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Angebot zur intensiven Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe in allen Fragen des Arbeitsschutzes kann insbesondere zur Ermittlung und Beurteilung betrieblicher Gefährdungen bei der Arbeit (Gefährdungsbeurteilung) wertvolle Beiträge leisten.

    Weitere Unterstützung, um Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten, bietet das umfangreiche Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Das Regelwerk besteht aus den derzeitig gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen sowie Grundsätze der DGUV, die Beurteilungsmaßstäbe und Hinweise auf geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten.

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