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    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne des Gesetzes. Gemäß § 13 (2) kann sie oder er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, diese Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Außerdem muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen. Natürlich können Sie bei Fragen auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten direkt ansprechen.