Falls die Daten von einem Dritten, einem sogenannten Auftragsverarbeiter, bearbeitet und/oder gespeichert werden (z. B. in einem Rechenzentrum oder bei einem Cloud-Anbieter), ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Zu beachten: auch Wartungsarbeiten, Betreuung des Betriebssystems o. ä. fällt unter „Datenverarbeitung im Auftrag“ und somit ist auch hier ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
Übrigens: auch die Durchführung von Wartungsarbeiten oder vergleichbarer Hilfstätigkeiten, also z.B. Hardwarewartung an Servern oder Festplattensystemen, Betreuung des Betriebssystems usw. gilt als Datenverarbeitung im Auftrag, sofern dabei der Auftragsverarbeiter auf personenbezogene Daten zugreifen könnte.