Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet den Rahmen für innerbetriebliche Maßnahmen, die die Sicherheit der Beschäftigten vor den Betriebsgefahren gewährleisten sollen. Ziel ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit innerhalb der Arbeit mittels spezifische Planung und optimales Zusammenwirken der Unternehmensleitung und aller Beschäftigten. Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bildet die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Unternehmer u.a. für die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Betrieb wie genauso für eine geeignete Organisation zur Umsetzung solcher Maßnahmen verantwortlich ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen von allen Mitarbeitern beachtet und eingehalten werden. Um dies zu erreichen, sind die Schaffung einer passenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Zurverfügungstellung von Personal und Sachmitteln obligatorisch.
Relativ problemlos ist die Umsetzung in Kleinbetrieben. Der Unternehmer ist verantwortlich und zugleich verantwortlich für den Arbeitsschutz. Seine Pflichten auf diesem Gebiet kann er, soweit vorhanden, auf Führungskräfte seines Betriebes übertragen. Anderenfalls kann er einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Service mit solcher Aufgabe betrauen.
In größeren Betrieben wird die Arbeitsschutzorganisation komplexer. So besteht z. B. (bei mehr als 20 Beschäftigten) die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte ebenso Fachkräfte für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die den Unternehmer mit ihrem betreffenden Fachwissen innerhalb seinen Arbeitsschutzmaßnahmen assistieren.
Zusammen bilden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Unternehmer oder sein Vertreter, der Betriebsarzt sowohl der Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte den Arbeitsschutzausschuss, der jedenfalls einmal im Vierteljahr zusammentreten sollte.
Sachkundige Beratung und Unterstützung in allen Anliegen der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung erteilt ebenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Angebot zur intensiven Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe in allen Anliegen des Arbeitsschutzes kann im Besonderen zur Ermittlung und Beurteilung betrieblicher Gefährdungen binnen der Arbeit (Gefährdungsbeurteilung) wertvolle Beiträge leisten.
Weitere Hilfen, um Arbeitsplätze gesund und gewiss zu gestalten, offeriert das umfassende Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Das Regelwerk besteht aus den derzeitig gültigen Vorschriften, Regeln, Fakten wie ebenso Grundsätze der DGUV, die Beurteilungsmaßstäbe und Tipps und Tricks auf geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten.
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