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    Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DS-GVO festgelegt. Der Datenschutzbeauftragte muss über datenschutzrechtlichen Pflichten unterrichten und beraten, die Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO und des BDSG-neu überwachen, die Mitarbeiter schulen und mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten.

    #dsgvo #dsgvo39