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Die Datenverarbeitung ist „weisungsgebunden“. Die Verantwortung liegt beim Verantwortlichen. Dieser hat den Auftragsverarbeiter genauestens zu prüfen, auszuwählen und zu kontrollieren. Der Auftragsverarbeiter hat dem Verantwortlichen Nachweise seiner Pflichten zur Verfügung zu stellen. Zwischen den beiden muss ein Vertrag geschlossen werden, in dem alle Rechten und Pflichten festgehalten sind. Zwingend ist, dass der Vertragsabschluss vor Beginn der Datenverarbeitung stattfindet.

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