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    Nein. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz. Wenn Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls entlassen werden, kann der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband Leistungen für Ihre Arbeit und Ihr Leben erbringen. Umschulungen, Fortbildungen usw. können durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter des Rehabilitationsmanagements beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie durch diese Maßnahmen.

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