In vielen Fällen müssen Mitarbeiter geimpft werden, um Krankheiten vorzubeugen, die durch besondere Risiken bei der Arbeit verursacht werden, z. B. wenn sie in tropische Länder reisen oder im Gesundheitswesen arbeiten. Der Unternehmer muss die Kosten dieser Schutzmaßnahmen aufgrund der Arbeit tragen, da er für die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz über soziale Sicherheit, dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Vorschriften über biologische Arbeitsstoffe verantwortlich ist. Unternehmer dürfen den Arbeitnehmern die Kosten solcher Schutzmaßnahmen nicht auferlegen.
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