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Der Schwellenwert nach BSI-KritisV wird pro Anlage festgelegt. Dies bedeutet, dass jede Anlage im Einzelnen bewertet wird – wenn also keine der einzelnen Anlage den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, zählen sie nicht als „kritische Infrastruktur“.
Ausnahme: die „gemeinsame Anlage“, sollte diese für jeden Sektor der BSI-KritisV definiert sein.

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