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Die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) sind aufgefordert, bei Bedarf branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Diese finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zudem eine Übersichtsliste der Informationsangebote und Konkretiserungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 veröffentlicht.

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