Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) sind aufgefordert, bei Bedarf branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Diese finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zudem eine Übersichtsliste der Informationsangebote und Konkretisierungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 veröffentlicht.
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