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die weltweite Überwachung in Apple-Stores läßt sich also nicht auf Deutschland übertragen. Bin gespannt, wie sich die EU-Datenschutzgrundverordnung diesem Thema annehmen wird.

Apple hatte in seinem Apple-Store in Hamburg den Mitarbeiterbereich mit Kameras überwacht. Ein ehemaliger Mitarbeiter, der sich im Store als „Genius“ um defekte Apple-Geräte kümmerte, hatte gegen die Überwachung geklagt. Der Arbeitsplatz des Technikers befand sich im so genannten „Back of House“. An der Decke dieser hinteren Räume befanden sich kugelförmige Überwachungskameras, die auch Arbeitsplätze und Pausenbereiche im Blick hatten. Das Arbeitsgericht wertete dies als „erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“. Das deutsche Datenschutzgesetz erlaube keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, argumentierte die Richterin laut Zeit Online.

via Videoüberwachung: Apple muss Schmerzensgeld zahlen | heise online.