Im Fall einer Pandemie ist die Einleitung angemessener Abwehrmaßnahmen eine staatliche Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Aus betrieblicher Sicht ist die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Die Infektionsgefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers zur betrieblichen Pandemieprävention. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundes gibt dem Arbeitgeber Schutzbei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie z.B. zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Kleinhaltung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern.
Er ist zugleich Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen.
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