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Im Fall einer Pandemie ist die Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen eine staatliche Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Auf betrieblicher Ebene ist die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Beschäftigten. Die Infektionsgefährdung wird damit ein Teil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers zur betrieblichen Pandemieprävention. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Wahl und Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie z.B. zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern.

Er ist zugleich Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Begleitung und Beobachtung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen.

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