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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zur Erledigung von Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 13 (2) kann sie oder er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, diese Erledigungen in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Zudem muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen. Natürlich können Sie bei Fragen auch Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten direkt ansprechen.

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