Innerhalb eines Konzerns prüft der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der DSGVO, sofern die Anforderungen für eine Bestellpflicht gegeben sind. Obendrein überprüfen die „Aufsichtsbehörden“ der Bundesländer die Einhaltung der DSGVO. Die sich dort im Amt befindenden Landesbeauftragten für den Datensicherheit und die Informationsfreiheit haben die Application der DSGVO zu checken und durchzusetzen.
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