Wenn das fortgesetzte Gehalt des Arbeitgebers abgelaufen ist, wird Ihnen der Berufsverband eine Schadensersatzzahlung gewähren. Ihre Krankenkasse zahlt.
#45001
Wenn das fortgesetzte Gehalt des Arbeitgebers abgelaufen ist, wird Ihnen der Berufsverband eine Schadensersatzzahlung gewähren. Ihre Krankenkasse zahlt.
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