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    Ein neues Verfassungsschutzgesetz ermöglicht es Geheimdiensten in naher Zukunft, Chats bei Messenger-Diensten mitzulesen. Internet-Experten sehen den Datenschutz in Gefahr. Viele Kritiker sehen das Gesetz in Konflikt mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. So warnt BdDI Prof. Dr. Ulrich Kelber vor einer Ausweitung der staatlichen Überwachung, die die Toleranzgrenzen der Demokratie übersteige.

    Neues Verfassungsschutzgesetz auf den Weg gebracht

    Das Bundeskabinett will die Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus stärken und ihnen die Arbeit erleichtern. Dafür hat es eine Novelle im Verfassungsschutzgesetz beschlossen: Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) soll es ermöglicht werden, auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugreifen zu können. Möglich macht das eine Methode der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Quellen – kurz „Quellen-TKÜ“ genannt, die für heftige Kritik beim Datenschutz sorgt.

    Innenminister sieht Fortschritt im „Kampf gegen den Terrorismus“

    Gemäß Bundesinnenminister Horst Seehofer ist die Methode ein „überfälliger Schritt“ im Kampf gegen militante Extremisten und Terroristen. Deutschland benötige einen Verfassungsschutz, der dem digitalen Zeitalter angemessen sei.

    BfDI warnt vor „Onlinedurchsuchung“

    Der BfDI sieht den aktuellen Gesetzesentwurf kritisch. Er hat Bedenken vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und befürchtet, der Quellen-TKÜ könne zu einer „Onlinedurchsuchung“ ausarten. Er gibt zu bedenken, dass die Gerichte einen klaren Reformbedarf in den Nachrichtendienst-Gesetzen aufgezeigt haben. Diese würden nun übergangen, um neue Überwachungsmöglichkeiten zu schaffen. Experten sehen auch die EU-Datenschutzgrundverordnung in Gefahr.

    Opposition sieht Bürgerrechte in Gefahr

    Die Reform ist noch nicht durch. Das Parlament muss sie noch billigen. Derweil sorgt sie sogar in der Koalition für Diskussionen. Die Opposition bezieht derweil klar Stellung. Die Grünen sehen die Bürgerrechte eingeschränkt und die Verfassung bedroht.

    Verband der Internetwirtschaft mahnt vor der Gesetzesnovelle

    Kritik kommt auch von Branchenverbänden, wie dem Verband der Internetwirtschaft eco. Dieser bezeichnet das Gesetz als „fundamentalen Fehler“, der gravierende Kollateralschäden verursachen könne.