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    Teilweise reichen die normalen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für bestimmte Personengruppen nicht aus. Zu ihrer Sicherheit werden deshalb besondere Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote erlassen.

    Sind Sie z. B. schwanger oder stillen Sie, gilt für Sie das Mutterschutzgesetz. Es regelt u. a., dass Sie nicht mit schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeiten beauftragt werden dürfen. Auch muss Ihr Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass Ihre Gesundheit in besonderer Weise geschützt wird.

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz wiederum beinhaltet ein generelles Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren. Als Jugendliche oder Jugendlicher ab 14 Jahren dürfen Sie nur leichte und für Sie geeignete Arbeiten ausführen, z. B. Botengänge oder Nachhilfeunterricht. Und auch im Alter zwischen 15 und 18 Jahren gibt es für Sie noch zahlreiche Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit und gefährlicher Arbeiten.

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