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    Am Markt existieren viele Siegel und Zertifikate, mit denen sich Unternehmen zum Datenschutz zertifizieren lassen können. Derzeit ist es jedoch nicht möglich, sich von einer Zertifizierungsstelle „akkreditiert“ von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) zertifizieren zu lassen. Hier ist ein Auszug der Stellungnahme der DAkkS vom 10.04.2018:

    Deshalb gilt im Hinblick auf Datenschutzzertifikate:

    Unbeschadet der gesetzlichen Befugnisse von Bediensteten der Bundes- oder Landesdatenschutzbehörden können in Deutschland Konformitätsbewertungsaussagen (Zertifikate), die eine Konformität mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, vor dem 25. Mai 2018 weder wirksam ausgestellt noch erworben werden.

    Unbeschadet der gesetzlichen Befugnisse von Bediensteten der Bundes- oder Landesdatenschutzbehörden können in Deutschland Zertifikate, die eine Übereinstimmung (Konformität) mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, nur auf Grundlage genehmigter Kriterien und von akkreditierten privaten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Zertifikate, die diesen Anforderungen genügen, tragen das Akkreditierungssymbol der DAkkS.

    Eine Zertifizierung nach der DSGVO ist für viele Unternehmen sinnvoll. Diese Themen sind bereits in den Art. 42 DSGVO (Zertifizierung) und Art. 43 DSGVO (Zertifizierungsstellen) beschrieben. Ebenfalls wird im Erwägungsgrund 100 (Zertifizierung) das Thema angeregt.

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