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Eine Verfahrensanweisung ist ein Dokument, das durch verschiedene Normen gefordert wird. Mit einer VA wird die Umsetzung von normativen Anforderungen in einem Unternehmen festgelegt und – im Sinne einer verbindlichen Vorschrift – nachvollziehbar dokumentiert.

Die jeweiligen Verfahren müssen festgelegt, dokumentiert, verwirklicht und aufrechterhalten werden. Dieser Anspruch zieht die Tätigkeiten der Freigabe, Schulung sowie Prüfung bzw. Auditierung nach sich, deren Durchführung ihrerseits mit Aufzeichnungen nachvollziehbar nachgewiesen werden muss.

Verfahrensanweisungen sind eine Möglichkeit, die für ein Qualitätsmanagementsystem notwendigen dokumentierten Verfahren umzusetzen. Aktuelle Normen (z. B. ISO/TS 16949, DIN EN ISO 9001:2015) erlauben einige Freiheitsgrade in Bezug auf Dokumentationstiefe, Art und Umfang sowie Wahl der Medien (Papier, elektronische Daten etc.) in Abhängigkeit von der Organisationsstruktur und -Größe. (Quelle)

Ein Verfahrensverzeichnis (§ 4d, § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes) stammt aus dem Datenschutz und heißt mit der EU-Datenschutzgrundverordnung Verarbeitungstätigkeit nach Artikel 30.

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