Ein externer Datenschutzbeauftragte beantwortet Fragestellungen zum Datenschutz aus dem Unternehmen heraus. Er berät die Geschäftsführung im Umgang mit personenbezogenen Daten nach der EU-DSGVO bei der Einführung neuer Prozesse, schreibt Stellungnahmen über die Zulässigkeit von geplanten oder schon durchgeführten Datenverarbeitungen. Der Datenschutzbeauftragte ist zudem die Anlaufstelle im Datenschutz für die Aufsichtsbehörde. In dieser Position kommuniziert er mit der Aufsichtsbehörde bei Fragestellungen gegenüber dem Unternehmen oder im Rahmen von datenschutzrechtlichen Überprüfungen. Eine wiederholende Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Unterstützung des Unternehmens bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte gibt entscheidenden Rat bei der Beurteilung, ob eine DSFA durchzuführen ist, er berät über die Strategie bei der Durchführung und im Nachgang, ob die DSFA richtig vorgenommen wurde und, ob die Schlussfolgerungen mit den Datenschutzgesetzen übereinstimmen.
Die stetige Weiterbildung im Datenschutz stellt ebenfalls einen wichtigen Aspekt im Alltag eines externen Datenschutzbeauftragten dar. Zum einen bildet er sich stetig zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit weiter und zum anderen schult er Ihre Mitarbeiter nach der EU-DSGVO und sensibilisiert diese auf aktuelle Anforderungen an eine Datenverarbeitung. Darüber hinaus steht der Datenschutzbeauftragte betroffenen Personen als Ansprechpartner im Unternehmen für sämtliche Fragen rund um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte im Datenschutz zur Verfügung.