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    Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes müssen Webseiten-Betreiber technologische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technologie ergreifen, um ebenso nicht erlaubte Zugriffe auf ihre technischen Organisationen zu vermeiden.

    Das BSI stellt häufig fest, dass auf Webservern veraltete und angreifbare Softwareversionen laufen. Eine grundlegende und wirksame Maßnahme ist ebendarum das regelmäßige und fixe Einspielen von Software-Updates und Sicherheitspatches, die jeder Dienstleister eines Telemediendienstes
    beachten sollte.

    #dsgvo #27k1