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Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gelten strenge Vorgaben. Die Verpflichtung zu deren Umsetzung liegt bei der Geschäftsführung.

Die verbindlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind in der SGA-Norm ISO 45001 festgelegt, die 2018 veröffentlicht wurde und die wichtigsten rechtlichen Verpflichtungen zu diesem Thema definiert. Die Erfüllung dieser Regeln, die Compliance, sollte also eigentlich eine Selbstverständlichkeit in allen Betrieben sein. In der Realität gibt es aber oft Lücken, die aus Nachlässigkeit übersehen werden. Um diese Lücken zu schließen, müssen die Verpflichtungen in diesem Bereich identifiziert und ihre Erfüllung im Betrieb überwacht werden.

So müssen bei Notsituationen wie einem Arbeitsunfall nicht nur Rettungskräfte durch einen Notruf informiert werden. Bestimmte Vorfälle ziehen auch darüber hinausgehende Meldepflichten, etwa bei der Berufsgenossenschaft, nach sich. Bei einem Schadstoffaustritt müssen Meldepflichten an bestimmte Behörden genau beachtet werden, um nicht für Gefährdungen der Bevölkerung oder der Umwelt verantwortlich gemacht zu werden.

Zum Arbeitsschutz gehören aber auch Dinge, die über die Norm ISO 45001 hinausgehen. So sollte etwa auch ein Plan zur Öffentlichkeitsarbeit heute selbstverständlicher Teil des Krisenmanagements in einem Unternehmen sein. Ernsthaftere Vorfälle können großes öffentliches Interesse – sowohl in konventionellen Medien als auch in den sozialen Medien – nach sich ziehen, auf das sofort reagiert werden muss. Ist ein Unternehmen darauf nicht vorbereitet, kann in kurzer Zeit viel an Reputation und Vertrauen verspielt werden. So muss etwa im Vorhinein genau festgelegt werden, wer in einer Krisensituation für die Kommunikation nach außen verantwortlich ist.

ISO 45001 folgt in ihrer Grundstruktur allen seit 2012 veröffentlichten ISO-Managementsystemnormen und kann dadurch ganzheitlich in ein bestehendes Managementsystem integriert werden. Das bietet die Möglichkeit zu einer bereichsübergreifenden Verwaltung der Sicherheitsnormen: So kann der Bereich Arbeitsschutz zusammen mit anderen Bereichen in themenübergreifenden Audits umgesetzt und überwacht werden. Diese Vorgehensweise spart nicht nur Zeit und Geld, sondern schafft darüber hinaus nützliche Synergien zwischen den Bereichen.