+49 6201 8725124 info@suhling.biz

    Was vor wenigen Jahren noch nach Zukunftsmusik klang, steht heute in Projekten, Prozessen und Kundenanforderungen direkt auf dem Tisch. Genau hier setzt das Thema verbotene KI-Praktiken an. Der aktuelle Bezug zu EU-KI-Verordnung zeigt, dass KI nicht mehr nur als technische Spielerei betrachtet werden sollte, sondern als Aufgabe für Leitung, Fachbereiche, IT, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade bei Bewertungen von Menschen, Manipulation, bestimmten biometrischen Anwendungen oder Social Scoring ist besondere Vorsicht erforderlich.

    Ohne klare Regeln entstehen Grauzonen: Wer darf welche KI nutzen, welche Daten dürfen eingegeben werden, wie werden Ergebnisse geprüft und wann muss ein Einsatz gestoppt werden? Genau dort beginnt die Auditfrage. In der Bestandsaufnahme fällt häufig auf, dass einzelne Teams bereits gute Ideen haben, aber die Gesamtsteuerung fehlt. Dann gibt es vielleicht eine Toolliste, eine Datenschutzfrage, einen Kundenhinweis und eine technische Bewertung. Zusammen ergibt das aber noch keinen klaren Nachweis. Wichtig ist auch die Sprache: Fachbereiche brauchen keine juristische Doktorarbeit, sondern klare Regeln. Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance müssen trotzdem sauber erkennbar bleiben. Für einen Blogbeitrag eignet sich das Thema besonders, weil verbotene KI-Praktiken in vielen Organisationen noch nicht abschließend geregelt ist und gleichzeitig sehr konkrete Fragen im Tagesgeschäft auslöst.

    Hilfreich ist ein pragmatischer Maßnahmenplan: erst erfassen, dann klassifizieren, anschließend Risiken bewerten und danach Nachweise aufbauen. Nicht alles muss perfekt beginnen, aber es muss nachvollziehbar beginnen. Für verbotene KI-Praktiken sollte deshalb ein kurzer, prüfbarer Ablauf definiert werden: Anlass erfassen, Zweck beschreiben, Daten und Schnittstellen prüfen, Risiko bewerten, Verantwortliche benennen und Entscheidung dokumentieren. Aus Audit-Sicht ist spannend, ob es nicht nur eine Absichtserklärung gibt, sondern auch belastbare Nachweise: Freigaben, Rollen, Schulungen, Risikoentscheidungen und Korrekturmaßnahmen.

    Der praktische Nutzen liegt darin, dass Entscheidungen wiederholbar werden. Das entlastet Projektteams und verhindert Diskussionen, die sonst bei jedem neuen Tool von vorne beginnen. Gerade bei Kundenanforderungen hilft eine klare Darstellung. Niemand möchte im Audit erklären, dass die KI zwar produktiv eingesetzt wird, aber die Zuständigkeit noch auf einer imaginären Pinnwand klebt.

    So entsteht kein Papiertiger, sondern ein nützliches Werkzeug für Projekte, Audits und Kundengespräche. Der beste Moment ist oft der, in dem aus ‚Das nutzt doch keiner‘ plötzlich eine sehr interessante Liste wird. Datenschutzbeauftragte kennen diesen Gesichtsausdruck.

    #kiverordnung #aiact #compliance #ki